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Fachschaft Geologie - Paläontologie / BA Geowissenschaften
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Entscheidungen des Prüfungsamtes / Prüfungsausschusses

Hier könnt ihr die wichtigsten Entscheidungen der letzten Prüfungsausschuss-Sitzungen nachlesen. Es handelt sich dabei in der Regel um Auszüge aus dem Sizungsprotokoll.

Zeitliche Abfolge der einzelnen Prüfungen

Aufstellung wann welche Prüfung abgelegt werden kann / muss.
(98er DPO: Vordiplomsprüfungen; 92er DPO & 98er DPO: Diplomprüfungen, Diplomarbeit, Diplomkartierung)

Entscheidungen des Prüfungsamtes vom


02.02.2006

Auszug aus dem ProtokollTOP 4 Entsprechend der Rechtslage sowie eines Vorstandsbeschlusses vom 04.02.1999 (TOP 8) wird einstimmig beschlossen, den Zugang zu scheinpflichtigen Veranstaltungen des Hauptstudiums vom Vorliegen des Vordiploms abhängig zu machen. Der Zugang wird über Namenslisten geregelt, auf denen das bestandene Vordiplom anzugeben ist. Die Listen werden mit den Unterlagen des Prüfungsamtes abgeglichen. Der Beschluß gilt ab SS 2006 für Studierende im Diplomstudiengang Geologie-Paläontologie nach dem 5. Fachsemester.
TOP 7 Prüfungsberechtigt in den Vordiplom- und Diplomprüfungen sind generell nur Professoren, welche im entsprechenden Studienabschnitt in der Lehre tätig sind. Eine Doppelprüfung bei einem Prüfer ist nicht möglich. Prüfungsberechtigt sind:
Diplom-Vorprüfung:
Geologie: Prof Dr. Herbig, Prof. Dr. Schwark, Prof. Dr. Urbat
Diplomprüfung:
Allgemeine Geologie: Prof. Dr. Ricken, Prof. Dr. Schwark, Prof. Dr. Urbat
Regionale und Historische Geologie: Prof. Dr. Below, Prof Dr. Herbig, Prof. Dr. Urbat
Angewandte Geologie: Prof. Dr. Ricken, Prof. Dr. Schwark, Prof. Dr. Urbat, Dr. Hinzen
Paläontologie: Prof. Dr. Below, Prof Dr. Herbig

TOP 8 Vorbereitungsseminare zu den Großen Geologischen Exkursionen im Hauptstudium werden als Oberseminar anerkannt, falls sie im zeitlichem Umfang einem Oberseminar entsprechen und die Teilnehmer eine eigenständige Leistung in Form eines Posters oder Vortrags oder in anderer Prüfungsform erbringen, welche mit der Leistung eines Oberseminars äquivalent sind.
TOP 10 Verschiedenes
...
c) Es wird darauf hingewiesen, dass Deadlines für die Abgabe von Protokollen, Hausarbeiten, etc. verbindlich sind und Veranstalter die Ausstellung von Teilnahme- und Leistungsnachweisen bei Fristüberschreitung verweigern können.

11.2004

Einstellung des erstes Wahlpflichtfachs Quartärgeologie
Alle Vorlesungen des Wahlplichtsfachs Quartärgeologie werden zum Sommersemester 2006 eingestellt, der letzte Vorlesungszyklus ist somit das Wintersemester 2005/2006.
Wer Ende des Wintersemesters 2004/2005 nicht mindestens einen Schein im Wahlpflichtfach Quartärgeologie vorweisen kann, der kann das Wahlpflichtfach Quartärgeologie nicht mehr belegen. Für die Teilnahme / den Scheinerwerb während der letzen beiden Vorlesungszyklen (Sommersemester 2005 und Wintersemester 2005/2006) ist das Vorhandensein mindestens eines Scheines im Wahlpflichtfach Quartärgeologie Pflicht.

Hinweis: Der offizielle Wortlaut des Beschlusses steht noch nicht fest, wird aber demnächst vom Prüfungsamt veröffentlicht.

05.12.2002

Auszug aus dem Protokoll1.) Oberstufenkolleg Bielefeld: "zu Punkt 2 der Tagesordnung: In Zukunft sollen sich Kandidaten des Oberstufenkollegs Bielefeld, die in Köln Geologie-Paläontologie studieren wollen, nicht nur in Geologie, sondern auch in den Nebenfächern einer Äquivalenzprüfung unterziehen."
2.) Dipl.Kartierung / Dipl.Arbeit: "zu Punkt 3 der Tagesordnung: ... Dem Antrag (Below), ab sofort konsequent darauf zu achten, daß schriftliche Gutachten innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit (Kartierung: 6 Wochen, Dipl.-Arbeit: 8 Wochen) einzureichen sind, wurde bei einer Gegenstimme mehrheitlich zugestimmt. Ab sofort sollen vom Prüfungskandidaten je ein 1. und 2. Gutachter und ein weiterer Ersatzgutachter vorgeschlagen werden. Wird die Frist zur Abgabe des Gutachtens überschritten, so wird die Aufgabe unverzüglich an den Ersatzgutachter weitergeleitet. ..."
3.) Leistungsnachweis i.S. der 92er versus 98er DPO: "zu Punkt 4 der Tagesordnung: Der PA-Vorsitzende darf bei Anmeldung zum Diplom nach der DPO 92 nicht zwischen Leistungsnachweis und Teilnahmeschein unterscheiden."

04.07.2002

Anpassung der 98er DPO an das seit dem 1.4.02 geltende neue Hochschulrahmengesetz:
Das neue Hochschulrahmengesetz schreibt eine Überprüfung der erbrachten Leistungen der Studenten mit Ende des 2.Semesters durch das Institut sowie ggf. eine Studienberatung vor.
Zu Beginn jeden Semesters wird es daher einige Termine geben (per Aushang angekündigt), an denen ein Dozent des Instituts die Leistung der Studenten im 3. Semester überprüft. Zu diesem Termin müssen alle bis dahin erworbenen Scheine mitgebracht werden. Bei mangelhafter Leistung, d.h. es liegen zu wenige Scheine vor, erfolgt eine "Studienberatung". Für das Erscheinen bei einem dieser Termine gibt es einen Teilnahmeschein. Dieser Schein muß mit Beginn des 3. Semesters erworben werden und ist Pflicht für die Anmeldung zum Vordiplom.
Eine Überprüfung der studentischen Leistung erfolgt erstmalig mit Beginn des Wintersemesters 2002/2003 und ist für Studierende mit Studienbeginn ab incl. Wintersemester 2001/2002 für das Vordiplom Pflicht!

14.02.2002

Entgegen anders lautender Gerüchte erkennt das Prüfungamt den Leistungsschein Allgemeine Hydrologie (mit Klausur) bei Professor Krumsiek als Übung(sschein) zur Hydrologie (Prüfungsbereich Allgemeine Geologie - Punkt 1.4.1 ) nach der 98er DPO an.

31.01.2002

1.) Ab dem 01.10.2002 dürfen im Diplom die vier mündlichen Prüfungen nur noch bei vier verschiedenen Professoren abgelegt werden. Doppelprüfungen, d.h. zwei Prüfungen bei ein und dem selben Professor, sind dann nicht mehr zulässig.
2.) (Anm.: Bei der der Diplom-Kartierung und bei der Diplom-Arbeit gibt es zwei Prüfer.) Ab sofort müssen bei der Diplom-Kartierung und bei der Diplom-Arbeit der Betreuer / 1.Prüfer und der 2.Prüfer aus unterschiedlichen Arbeitsgruppen kommen.
D.h. es ist nicht mehr möglich, daß der Assistent vom Betreuer der 2.Prüfer wird, wie es zur Zeit. weit verbreitet ist.
Es wird an dieser Stelle nochmal darauf hin gewiesen, daß der Student den zweiten Prüfer vorschlagen darf, das Prüfungsamt diesem Vorschlag aber nicht nachkommen muss.

3.) Aufgrund mehrer Nachfragen sei darauf hingewiesen, daß es möglich ist in einem Nebenfach eine Diplom-Prüfung abzulegen, auch wenn man in diesem Nebenfach keine Vordiploms-Prüfung abgelegt hat. Allerdings ist zu beachten, dass dennoch in der Regel die Grundstudiumsscheine in diesem Fach vorausgesetzt werden.
4.) In Folge des Inkrafttretens des neuen Hochschulrahmens werden zum 01.04.2002 die DPOs an das geltende Recht angepasst.

 
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